Für Ihre Fragen sind wir jederzeit und gerne da.
Viele Kundenanfragen wiederholen sich regelmäßig. Aus diesem Grund haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten hier zusammengestellt.
FAQ Versorgerwechsel
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Anbieter wechseln, der einen eigenen Strom- bzw. Gaszähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Anbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und den Strom oder das Gas bezahlt).
Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können höchstens ihren Vermieter auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels aufmerksam machen.
Der Anbieterwechsel ist einfach und birgt keinerlei Risiken für den Verbraucher, da die Versorgung von Strom & Gas per Gesetz immer sichergestellt ist. Sie müssen lediglich den Lieferauftrag der HochsauerlandEnergie GmbH ausgefüllt einreichen. Die HochsauerlandEnergie GmbH übernimmt die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und die Energiebelieferung durch die HochsauerlandEnergie GmbH wird zum nächstmöglichen Termin aufgenommen.
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Haben Sie aber bei Ihrem derzeitigen Versorger ein anderes Produkt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Anbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem Vertrag, die zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind.
Die Kündigung des Versorgungsvertrags bedarf grundsätzlich der Schriftform (§ 20 Abs. 2 GVV Strom). Allerdings ist es möglich, im Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu treffen, so dass ggf. auch eine telefonische Kündigung akzeptiert wird.
Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags bei der HochsauerlandEnergie GmbH haben Sie uns automatisch damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Natürlich können Sie Ihren alten Liefervertrag auch selbst bei Ihrem bisherigen Versorger zuvor kündigen. Bitte teilen Sie uns dies jedoch zusammen mit dem ausgefüllten Stromlieferauftrag vorher mit.
Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag ggf. auch selbst, wenn einer dieser Fälle für Sie zutrifft:
Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.
Nein. Per Gesetz ist der lokale Grundversorger dazu verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist.
Selbst wenn ein Anbieter die Lieferung einstellen würde, beispielsweise im Insolvenzfall, ist der örtliche Grundversorger immer gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen und Sie weiterhin zu beliefern. Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich. Sie können sich auf eine zuverlässige und sichere Strom- oder Gasversorgung verlassen.
Die Belieferung beginnt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, sofern Sie keinen anderen Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung startet bei HochsauerlandEnergie GmbH gewöhnlich zum Monatsersten (Ausnahme Neueinzug/Umzug). Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel eventuell hinauszögern. Sie haben aber die Möglichkeit, sich jederzeit bei Ihrem neuen Versorger über den Stand des Wechsels zu informieren.
Technische Arbeiten, beispielsweise am Zähler, sind nicht nötig. Die Wartung und Ablesung übernimmt übrigens weiterhin der Netzbetreiber. Möglicherweise wird vereinbart, dass Sie selbst den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Es kann hilfreich sein, die Ergebnisse der Ablesung auch dem neuen Lieferanten zu übermitteln.
FAQ Vertrag & Abrechnung
Am einfachsten und bequemsten ist es uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. So müssen Sie nicht mehr die Zahlungstermine im Auge behalten.
Falls Sie die Abschläge monatlich überweisen möchten, gilt es zu bedenken, dass wir nur einmalig mit der Jahresrechnung die fälligen Zahlungstermine ausweisen und keine monatlichen Zahlungsaufforderungen versendet werden.
Sie sollten auf jeden Fall erst einmal die Zählerstände auf der Rechnung mit dem Tagesstand auf dem Zähler vergleichen. Prüfen Sie bitte auch, falls möglich, ob die Verbrauchsmengen von denen des Vorjahres extrem abweichen.
Sollte dies zu keiner plausiblen Erklärung führen, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HochsauerlandEnergie GmbH unter 02904 / 71280-12 gerne weiter.
Wenn sich nach einer Jahresabrechnung für Sie ein Guthaben ergibt, verrechnen wir diesen Betrag mit der ersten Abschlagszahlung im neuen Abrechnungsjahr. Ein eventuell verbleibendes Restguthaben zahlen wir dann bei Einzugsverfahren innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto, nach Mitteilung Ihrer Bankverbindung per Überweisung. Dasselbe gilt bei Schlussrechnungen aus Vertragsauflösungen.
Der Abschlagsbetrag wird stets so bemessen, dass sich bei der Jahresabrechnung eine möglichst geringe Differenz zu den tatsächlichen Gesamtkosten ergibt. Bei neuen Kunden legen wir den Abschlag nach Erfahrungswerten oder – bei Mieterwechsel – nach den bisherigen Durchschnittsverbräuchen fest. Entspricht der von uns vorgegebene Abschlagsbetrag nicht Ihrem üblichen Verbrauch, rufen Sie uns bitte an.